Unternehmen gründen Portugal

Wie kann ich ein Unternehmen gründen?

EU-Staatsangehörige können in Portugal unter den gleichen Bedingungen wie Portugiesen eine Tätigkeit in all jenen Wirtschaftssektoren ausüben, die der privaten Wirtschaft offen stehen. Wie in anderen Ländern gibt es jedoch eine Reihe von Berufen, für deren Ausübung vorab eine entsprechende Ausbildung nachgewiesen werden muss.  

 

In Portugal existieren spezielle beschleunigte Gründungsverfahren: die „Online Gesellschaftsgründung“ und die „Gesellschaftsgründung innerhalb einer Stunde“.  Grundsätzlich gilt das Prinzip der Gewerbefreiheit.

 

Die gängigsten Gesellschaftstypen sind: die "sociedade por quotas" LDA (GmbH) oder Einmann-GmbH (sociedade de responsabilidade limitada unipessoal) mit einem Mindestkapital von 2 Euro. d.h einen Euro pro Gesellschafter. Früher betrug das Mindestkapital 5.000 EUR. Da das Kapital in vielen Schriftstücken ausgeschrieben wird, sollte man ein nicht zu geringes Kapital ansetzen. Ansonsten verliert man unweigerlich an Seriosität. 

 

Aktiengesellschaften (sociedade anónima) müssen mindestens fünf Gründungsgesellschafter und einem Mindestkapital von 50.000 EUR. In der Regel ist für die Gründung einer GmbH kein Notar erforderlich, jedoch sollte man einen Anwalt zu Hilfe nehmen, um das Gründungsverfahren einwandfrei durchzuführen. 

 

Gesellschafter einer portugiesischen Lda (GmbH) können natürliche und juristische Personen aus dem In- und Ausland sein. Wenn es sich um ausländische Gesellschafter handelt, muss dieser vor der Gesellschaftsgründung eine portugiesische Steuernummer NIF beantragen. Die Kosten belaufen sich dafür auf ca. 12 EUR und man kann die Steuernummer bei jedem Finanzamt beantragen. Notwendig ist der Personalausweis. Die NIF wird sofort ausgestellt.

 

Der Eintragung in das Handelsregister ist deklaratorisch. Die Einsicht in das Handelsregister erfolgt elektronisch.  Der Gesellschaftsname kann beim nationalen Registeramt für juristische Personen („Registo Nacional de Pessoas Colectivas“) vor der Gesellschaftsgründung beantragt werden. Zur Beantragung eines Gesellschaftsnamens wird der Vorschlag eines Gesellschaftsnamens und zwei Alternativen benötigt, falls der gewünschte Name bereits vergeben ist. Man kann aber auch aus einem Pool von Namen seitens des Registeramtes wählen, wenn man das Gründungsverfahren Online beantragt. Dies ist in der Regel etwas günstiger. Die Kosten belaufen sich auf ca. 500 EUR plus Anwaltskosten.

 

Für das jeweilige Unternehmen werden bei der Gründung sog. CAE-Nummer (Classificação Portuguesa das Actividades Económicas) vergeben. Die CAE-Nummern sind  Klassifikationen der Wirtschaftszweige.  Der Gründer muss einen Hauptnummer und bis zu vier zusätzliche Klassifikationen für das Unternehmen angeben. Einen Überblick der Klassen erhalten Sie erhalten sie hier. Man später die Klasse noch ändern oder weitere hinzufügen.

 

Unternehmen gründen in Portugal - Quellen: www.wko.at; www.cbbl-lawyers.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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